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Bewerbungsaufruf Landesinitiative Europa-Schecks 2026

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Die Landesregierung stellt 2026 wieder eine Million Euro für Aktivitäten zur Verfügung, die sich vielfältig für die europäischen Werte einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näherbringen. Wie auch im vergangenen Bewerbungsjahr werden ausgewählte Projekte mit inhaltlichem Europaschwerpunkt mit bis zu 25.000 Euro unterstützt.

Die Staatskanzlei lädt alle Akteurinnen und Akteure aus der Zivilgesellschaft, aus Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie die kommunale Familie aus Nordrhein-Westfalen ein, sich mit ihren vielfältigen Projektideen um einen Europa-Scheck zu bewerben:

Die Antragstellung (https://www.förderung.nrw/onlineantrag/ ... /128#login) für 2026 ist ab 1. Oktober 2025 geöffnet.

Die erste Bewerbungsfrist für Europa-Scheck-Projekte in 2026 ist der 1. Dezember 2025.


Die Staatskanzlei hat die Teilnahmebedingungen aufgrund Ihrer Rückmeldungen und der Erfahrungen noch einmal leicht angepasst.

Bitte lesen Sie vor Antragstellung unbedingt die aktualisierten Teilnahmebedingungen!

Sie finden dazu auf der Homepage der Staatskanzlei wie gewohnt Erläuterungen in der FAQ und unter A bis Z.

Die wichtigsten Anpassungen in Kürze:

  1. Konkretisierung der Antragskriterien und des Europaschwerpunktes

    Im Antrag für 2026 werden Sie aufgefordert, die Erfüllung zweier inhaltlicher Kriterien näher zu begründen und den thematischen und inhaltlichen Europaschwerpunkt gesondert zu erläutern. Das ermöglicht eine stärkere Gewichtung Ihrer Inhalte und Ziele in der Bewertung der Bewerbungen.

  2. Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung

    In 2026 werden Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung eingeführt, um vergleichbare Rahmenbedingungen für alle zu schaffen. Uns ist bewusst, dass es sich dabei um Zuschüsse und gegebenenfalls nicht um eine Erstattung aller entstandenen Kosten handelt.

  3. Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement

    Bei der Bestenauslese wird ein Eigenanteil - auch in Gestalt ehrenamtlichen Engagements – positiv gewertet. Die „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... haftliches) findet bei der Landesinitiative Europa-Schecks analog Anwendung.

  4. Einkauf Leistungen Dritter mit eigenem Rahmenprogramm

    Die Staatskanzlei achtet darauf, dass beim Einkauf von externen Leistungen noch ein selbst gestaltetes Rahmenprogramm (z.B. „Lessons learned“, Diskussion, Workshop) zu Europa stattfindet, um den Europagedanken nachhaltig bei den Teilnehmenden zu verankern.

Auf der Website finden Sie Projektbeispiele, die Ihnen als Anregung dienen können, Angebote für Ihre Zielgruppen, Ihren Ort oder Ihre Partnerschaften zu gestalten.