Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der geplanten Städte-Agenda
Diese Städte-Agenda soll nach den Verlautbarungen der EU-Kommission als zukunftsweisende Vision für städtische Gebiete dienen. Sie soll sich dabei auf Schlüsselthemen wie Wohnungsbau, Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung, soziale Integration und Gleichberechtigung konzentrieren. Städte sollen als wichtige Motoren für Innovation, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Um dies zu erreichen, sollen bestehende Unterstützungsmechanismen optimiert und die Koordinierung auf EU-Ebene verbessert werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf kleinere Städte gelegt werden, die oft begrenzte administrative und finanzielle Kapazitäten bewältigen müssen.
Die Initiative soll nach der Vorstellung der EU-Kommission eine Antwort auf den wachsenden Bedarf an einem kohärenteren und strategischeren Ansatz für die Städtepolitik sein. Dabei sollen die bestehenden EU-Instrumente, Finanzierungsprogramme und politischen Rahmen-bedingungen für städtische Gebiete bewertet werden. Ziel ist es, diese leichter zugänglich, effizienter und wirksamer zu machen.
Die Agenda verfolgt zwei Ziele:
Zum einen die Organisation und Verbesserung der bestehenden EU- Förderung für städtische Gebiete, um sicherzustellen, dass die Mittel gezielter eingesetzt werden und leichter zugänglich sind.
Zum anderen sollen die Ambitionen der EU für eine nachhaltige Stadtentwicklung erhöht und sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Städte in die künftige EU-Politikgestaltung einbezogen und durch wirksame Governance-Strukturen unterstützt werden.
Ziele der Konsultation
Die federführend von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung durchgeführte Konsultation verfolgt das Ziel
die städtischen Bedürfnisse mit den EU-Prioritäten abzustimmen (z. B. Green Deal, digitale Transformation),
die Koordinierung zwischen Finanzierungsinstrumenten und -programmen zu
optimieren
und die Multi-Level-Governance unter direkterer Einbeziehung der Städte in die Gestaltung der EU-Politik fördern.
Bis zum 26. Mai 2025 sind Städte und alle an der nachhaltigen Stadtentwicklung beteiligten Akteure aufgerufen, sich zu beteiligen, indem sie:
die wichtigsten Prioritäten und Anliegen ihrer Stadt oder Organisation mitteilen,
Bereiche aufzeigen, in denen die EU-Unterstützung wirksam war - oder in denen es Raum für Verbesserungen gibt
und Ideen vorbringen, wie Städte besser in politische Entscheidungsprozesse einge-bunden werden können.
Bewertung und weiteres Vorgehen
Aus Sicht des DStGB kann der Ansatz durchaus zweckmäßig sein, die Belange von Städten im Rahmen eines Konsultationsprozesses zu ermitteln. Zu begrüßen ist, dass dabei ein besonderes Augenmerk auf kleinere Städte mit geringeren personellen und finanziellen Möglichkeiten gerichtet werden soll.
Allerdings ist eine einseitige Fokussierung auf allein städtische Belange schon aufgrund der Verflechtungen der Städte mit dem Umland abzulehnen. Viele der o.g. Themenbereiche wie z. B. Fragen des Wohnraums oder der Mobilität haben nicht nur eine rein städtische Dimension. Vielmehr können sie regelmäßig in der Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Umlands bzw. weiterer Gebietskörperschaften gelöst werden. Zudem haben Themen wie etwa Gleichstellung oder Digitalisierung nicht allein städtische Aspekte, sondern sind ebenso in den Kommunen des Umlands oder in den ländlichen Räumen von Belang. Diese Aspekte wird der DStGB in seiner Stellungnahme adressieren.
Wie dargelegt, ist die Konsultation der EU-Kommission so ausgerichtet, dass sowohl einzelne Kommunen, aber auch Interessensverbände wie der DStGB daran beteiligen können. Für die Erstellung der DStGB-Stellungnahme wäre es hilfreich, wenn diese Stellungnahmen bzw. die wesentlichen Aspekte daraus, gebündelt an Kristine Stüvecke (kristine.stuevecke@dstgb.de) geschickt werden.
Link zu Konsultation und Agenda:
https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... -Agenda_de
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