Mitteilung
EU-Kommission startet Evaluierung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern
Die Whistleblower-Richtlinie war im Jahr 2019 im Nachgang bedeutender Skandale wie LuxLeaks, den Panama- und Paradise-Papers oder Cambridge Analytica verabschiedet worden. Sie schafft unionsweite Mindeststandards, um Personen, die im Arbeitskontext Verstöße gegen Unionsrecht melden, wirksam vor Repressalien zu schützen.
Mit der Evaluierung kommt die Kommission ihrer Verpflichtung nach Artikel 27 Absatz 3 der Richtlinie nach. Sie wird dem Europäischen Parlament und dem Rat berichten, ob die nationalen Umsetzungsmaßnahmen (in Deutschland erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 02.07.2023 in Kraft getreten ist und in NRW durch das Ausführungsgesetz zum HinSchG (HinSchG-AG NRW) umgesetzt wird) wie vorgesehen wirken oder ob weitere Schritte, etwa eine Ausweitung des Anwendungsbereichs oder Änderungen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsschutzbedingungen, notwendig sind. Außerdem soll untersucht werden, wie die Mitgliedstaaten die vorgesehenen Kooperationsmechanismen nutzen und wie die Zusammenarbeit in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug funktioniert
Zu der Sondierung können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Handelskammern, Sozialpartner, juristische Berufe, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Stellen, Forschung und Wissenschaft sowie europäische und internationale Organisationen bis zum 18.09.2025 äußern. (AS)
Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern – Bewertung