Förderinstrument „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“

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Im Rahmen des mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführten Förderinstruments „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ können deutsche Kommunen eine Förderung von Personalressourcen beantragen. Die Förderung erfolgt als Mittelweiterleitung für Projekte der kommunalen Entwicklungspolitik und wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) koordiniert.

Ziel ist die Förderung von Personalstellen zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen sowie die strukturelle Verankerung kommunaler Entwicklungspolitik als Querschnittsaufgabe. Förderfähig sind somit nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Das Projektziel sollte sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:

  • Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals - SDG) auf lokaler Ebene im Sinne des SKEW-Programms „Global Nachhaltige Kommune"
  • Fairer Handel und Faire Beschaffung auf lokaler Ebene
  • Internationale Kommunalbeziehungen und / oder Partnerschaften mit Kommunen des Globalen Südens

Aufgabenfelder der Koordinationsstelle können dabei Strategie- und Konzeptentwicklung, die Schaffung nachhaltiger Strukturen, Beratung, Vernetzung und Informationsarbeit zu kommunaler Entwicklungspolitik sowie Auf- und Ausbau internationaler kommunaler Partnerschaften umfassen.

Antragsberechtigt sind alle deutschen Kommunalverwaltungen. Kleineren Kommunen (unter 20.000 Einwohnern) wird empfohlen, Gruppenanträge gemeinsam mit anderen Kommunen zu stellen oder alternativ eine Teilzeitstelle zu beantragen.

Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten, eine Anschlussfinanzierung um bis zu 24 weitere Monate in Form von Folgeprojekten kann auf Antrag gewährt werden (abhängig von Haushaltsmitteln). Im ersten und zweiten Jahr beläuft sich die Förderung maximal auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, ab dem dritten Jahr auf bis zu 75 Prozent.

Für Erstprojekte ist das Antragsverfahren zweistufig. Ab sofort bis spätestens zum 31. März 2026 kann ein Antragsentwurf online (https://foerderung.engagement-global.de/) eingereicht werden. Nach Genehmigung des Antragsentwurfs ist die Antragsstellung bis spätestens 30. Juni 2026 möglich. Für Folgeprojekte sind die Fristen abhängig von positiven Zwischennachweisen zum Erstprojekt, beachten Sie bitte dazu die Hinweise in der Bekanntmachung (https://skew.engagement-global.de/files ... g_2026.pdf) .

Die SKEW bietet regelmäßig Seminare (Präsenz und online) zum Förderinstrument „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ an. Eine Anmeldung für die nächste Informationsveranstaltung am 03. Februar 2026 von 15 Uhr bis 16 Uhr ist hier möglich: https://skew.engagement-global.de/veran ... litik.html

Anmerkung

Aufgrund der angespannten und begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen in den Kommunen, aber auch der Einordnung des Themas kommunale Entwicklungspolitik als freiwillige Aufgabe der Verwaltung, bietet das Förderinstrument interessante Gestaltungsmöglichkeiten, um das Thema als Querschnittsaufgabe zu etablieren und die entwicklungspolitischen Aktivitäten strukturell zu verankern. Viele, auch kleine Kommunen, haben diese Förderung für Personalressourcen bereits erfolgreich genutzt und aufgrund der positiven Erfahrungen und Ergebnisse in die Regelstruktur überführt. Der DStGB unterstützt hier das entwicklungspolitische Engagement der Kommunen und steht seinen Mitgliedern für Fragen zur kommunalen Entwicklungspolitik zu Verfügung.

Weitere Informationen:

Überblick Förderinstrument:
https://skew.engagement-global.de/koord ... litik.html