Mitteilung
Onlinebefragung zur Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
„Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) als zentraler Bestandteil der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie“) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines Schutzsystems für Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür eingerichtete Meldestellen melden oder offenlegen.
Im Gesetzentwurf für die Umsetzung der „Whistleblower-Richtlinie“ wurde eine Abschätzung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft und die Verwaltung vorgenommen. Das Statistische Bundesamt hat nun die Aufgabe, diesen Erfüllungsaufwand in der Praxis zu überprüfen. Damit verbunden werden soll eine Erhebung, die weitere Erkenntnisse über die Wirkungsweise des HinSchG in der Praxis liefert. Dabei soll diese Erhebung nicht nur den privaten, sondern auch den öffentlichen Sektor umfassen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein großes Interesse daran, mehr über die Umsetzung der Vorgaben des HinSchG in Unternehmen und Behörden zu erfahren und dabei „best practices“ ebenso zu identifizieren wie mögliche Problemfelder und deren Ursachen. Diese Erkenntnisse helfen dabei, Verbesserungspotentiale zu eruieren und zu beurteilen, ob und ggf. an welchen Stellen das HinSchG nachjustiert werden sollte.“
Die Befragung ist bis einschließlich 31.10.2025 online. Die Umfrage können Sie über den folgenden Link aufrufen:
destatis.sslsurvey.de/Evaluierung_Hinwe ... Verwaltung