Beschluss
Gerichtsurteil bestätigt Sorgen bei der Grundsteuer
Es ist damit zu rechnen, dass bis zu einer letztinstanzlichen Klärung der rechtlich strittigen Fragen noch geraume Zeit vergehen wird, was für differenzierungswillige Kommunen hinsichtlich der aufwachsenden Haushaltsrisiken eine nicht akzeptable Situation darstellt. Vor diesem Hintergrund fordert das Präsidium das Land erneut auf, als Alternative – oder gegebenenfalls als kumulative Regelung – zum Optionsrecht eine Differenzierung zwischen Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken durch Landesgesetz auf der Ebene der Messzahlen durchzuführen, wie es auch einige andere Bundesländer getan haben.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 223. Sitzung am 26. Februar 2026 in Duisburg.