Statement
Grundsteuer-Zweifel müssen abschließend geklärt werden
„Dieses Urteil kommt für die Städte und Gemeinden zu einem sehr problematischen Zeitpunkt, da alle in der abschließenden Phase ihrer Haushaltsberatungen stecken“, erklärte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. „Wir warten nun auf die genaue Urteilsbegründung, da sich aus den bisher vorliegenden Informationen nicht abschließend erkennen lässt, ob bzw. falls ja, unter welchen Umständen eine Differenzierung nach Auffassung des Verwaltungsgerichts überhaupt zulässig sein könnte. Man muss dann sehen, welche Konsequenzen das Urteil für andere kommunale Satzungen hat, die weniger stark differenzieren bzw. andere Überlegungen zu den sachlichen Gründen für eine Ungleichbehandlung angestellt haben.“
Im Übrigen sei, so Sommer, davon auszugehen, dass die beklagten Städte von der Möglichkeit der Berufung bzw. von der ausdrücklich im Urteil zugelassenen direkten Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts Gebrauch machen werden: „Es ist im Interesse aller Beteiligten – Kommunen, Land sowie Bürgerinnen und Bürger – wenn wir so rasch wie möglich eine höchstrichterliche Entscheidung erhalten, die jeden Zweifel ausräumt, was rechtlich zulässig ist und was nicht.“
Sommer erinnerte zudem daran, dass die Schaffung einer Differenzierungsmöglichkeit durch das Land im Jahr 2024 gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunen erfolgt sei: „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass das Land die damit einhergehenden Risiken an die Kommunen abschiebt. Eine Alternative hätte in einer Korrektur der Messzahlen durch Landesgesetz bestanden, um Lastenverschiebungen entgegenzuwirken. Der Finanzminister sollte über diese Option erneut ernsthaft nachdenken.“
