Pressemitteilung
Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs
Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen bleibt ungelöst
„Das Urteil bestätigt in vollem Umfang die Auffassung, die wir dazu seit Jahren vertreten. Das Land ist gehalten, bei den Realsteuern eine Art der Ermittlung zu wählen, welche die tatsächliche Finanzkraft möglichst realitätsnah abbildet. Dies schließt die Möglichkeit einer Differenzierung bei den fiktiven Hebesätzen zwischen verschiedenen Gruppen von Kommunen ein“, erläuterte Sommer.
Die in den Jahren bis 2022 geübte Praxis, die Realsteuerkraft aller Kommunen mittels eines einheitlichen fiktiven Hebesatzes abzubilden, habe die Unterschiedlichkeit der Verhältnisse ignoriert und zu einer jahrzehntelangen Benachteiligung der kleineren Städte und Gemeinden geführt. „Nach der heute erfolgten Klarstellung durch den Verfassungsgerichtshof, dass die Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, sollte der Landesgesetzgeber nun auch die errechneten Unterschiede in den Hebesätzen vollständig - und nicht nur hälftig - berücksichtigen“, so Sommer.
Gleichwohl verwies Sommer auch darauf, dass das Urteil das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen nicht im Geringsten löse: „Heute ging es einzig und alleine um die interkommunale Verteilung. Das bedeutet, dass jeder Euro, den eine Partei erstreitet, im Haushalt der anderen Kommunen fehlt. Dass um die Verteilungsmechanismen gestritten wird, zeigt vor allem Eines: Die Decke ist für alle zu kurz!“
Die Kommunalen Spitzenverbände hatten aus diesem Grund bei der Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 in einer gemeinsamen Stellungnahme vor allem die Anhebung des sogenannten Verbundsatzes gefordert, der den Anteil der Kommunen am gesamten Steueraufkommen festlegt und somit den Grundstein für eine auskömmliche finanzielle Grundausstattung der Kommunen bildet.
