Umfrage des Deutschen Ausschreibungsblatts zur Neuregelung der Unterschwellenvergabe in NRW

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Der neue § 75a GO-NRW stellt Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor eine organisatorische Neuausrichtung der Beschaffungs- und Ausschreibungsprozesse mit Folgen für Zuständigkeiten, Abläufen, Dokumentation und den Arbeitsalltag vieler Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Mit der Reform entfällt die verbindliche Pflicht zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der VOB/A (Abschnitt 1).

Das Deutsche Ausschreibungsblatt möchte bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Januar 2026 ein aktuelles Stimmungsbild einfangen. Ihre Teilnahme an der kurzen anonymen Umfrage hilft dabei, Erwartungen und Einschätzungen zu dokumentieren und später – im Rahmen einer geplanten Folgeerhebung – vergleichen zu können. Sie richtet sich an Vergabestellen, Kämmereien, Rechtsbereiche, Bauverwaltungen (Hochbau/Tiefbau) und weitere Organisationseinheiten, die von der Umstellung betroffen sind.

Die Einführung des § 75a GO-NRW wirft zahlreiche praktische Fragen auf, die derzeit vielerorts diskutiert werden – unter anderem:

  • Wie verändert sich der Verwaltungsaufwand?
  • Welche Auswirkungen sind auf das Preisniveau zu erwarten?
  • Wie wirkt sich die Umstellung auf die Beteiligung von Unternehmen – insbesondere KMU – aus?
  • Welche Effekte ergeben sich in Bezug auf Transparenz und Korruptionsprävention?
  • Wie steht es um die Rechtssicherheit für Sachbearbeitende?
  • Wie vertraut sind sie kurz vor Einführung mit den neuen Vorgaben?

Die Befragung umfasst zehn kurze Fragen zu den erwarteten Auswirkungen des § 75a GO-NRW – etwa zu Verwaltungsaufwand, Preisniveau, Akzeptanz bei Unternehmen und internen Rollenverteilungen.Die Teilnahme dauert rund drei Minuten. Die Umfrage ist bis zum 10.12.2025 geöffnet. Die Umfrage finden Sie hier.