weiss

Aktuelle Situation der Krankenhäuser

Link kopieren

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes mit der Vergütung von Vorhaltekosten, der Definition von Krankenhausversorgungsstufen und der Einführung von definierten Leistungsgruppen enthält einige sinnvolle Ansätze. Von zentraler Bedeutung ist, dass das verabschiedete Gesetz in der kommenden Legislaturperiode so angepasst wird, dass es mit der vom Land NRW auf den Weg gebrachten Krankenhausplanung vereinbar ist. Insoweit hält das Präsidium Anpassungen etwa mit Blick auf die Personalvorgaben für zwingend erforderlich.

Das Präsidium nimmt die finanziell angespannte Situation der Krankenhäuser mit großer Sorge zur Kenntnis. Es spricht sich für eine kurzfristige bundesseitige Übergangsfinanzierung aus, um einer Gefährdung der Krankenhausversorgung insbesondere im ländlichen Raum entgegenzuwirken.

Den Beschluss fasst das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 220. Sitzung am 13. Februar 2025 in Schwerte