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Fünf Jahre Handlungs- und Maßnahmenkonzept gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 452/2025 vom 15.07.2025
Fünf Jahre Handlungs- und Maßnahmenkonzept gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Nach Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) wurde im Dezember 2020 wurde das Handlungs- und Maßnahmenkonzept als Reaktion auf erschütternde Fälle wie in Lüdge, Münster und Bergisch Gladbach beschlossen. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept vereint landesweite Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Hilfe und hat das Ziel strukturelle Schwächen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu überwinden. Es beinhaltet insgesamt 59 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern. Unter Leitung MKJFGFI hat die Landesregierung zur ressortübergreifenden Koordination die interministerielle Arbeitsgruppe „Prävention sexualisierter Gewalt“ eingerichtet. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept ist auch das Ergebnis dieser interministeriellen Arbeitsgruppe, in der es seit Herbst 2019 beraten und ausgearbeitet und schließlich im Dezember 2020 beschlossen wurde.

Bisher wurden die Berichte jährlich fortgeschrieben. Der nun vorgelegte vierte Bericht erscheint erstmals in einer neuen Form. Er liefert nach Mitteilung des MKJFGFI NRW eine kompakte Gesamtdarstellung, indem sowohl zentrale Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre als auch des aktuellen Umsetzungsstandes im Jahre 2024 dokumentiert sind.

Die die Presserklärung zu dem Bericht kann hier: https://www.mkjfgfi.nrw/fuenf-jahre-han ... gendlichen abgerufen werden.