weiss

Richtlinie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

Link kopieren

Richtlinie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass die zunächst bis zum 31.07.2025 befristete Richtlinie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ nun um ein weiteres Jahr verlängert wird.
Hierdurch ist es auch im kommenden Schul- /Kindergartenjahr 2025/26 möglich, die gemeinsame Mittagsverpflegung als auch die Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss zu ermöglichen.
Es geht um Härtefälle - um Kinder und Jugendliche-, die nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden, beispielsweise Kinder und Jugendliche aus Familien,

  • die nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen (existenzsichernder Bedarf zzgl. 20%),
  • deren Familien aufgrund von Verbraucherinsolvenz oder anderweitigen finanziellen Belastungen aufgrund besonderer individueller Umstände nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,
  • welche aufgrund eines ungesicherten Rechtstatus weder Leistungen nach dem SGB noch dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben,
  • deren Eltern aus verschiedensten Gründen nicht erreichbar sind, ein Handlungsbedarf von den Einrichtungen dringend gesehen wird.

Alle Informationen und Unterlagen finden sich auch zum Download auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.mags.nrw/haertefallfonds

Az: 35.0.8.1-001/017