Mitteilung
2. Landespreis für innovative interkommunale Zusammenarbeit – jetzt bewerben!
Bis zum 9. Februar 2026 können interkommunale Projekte für den 2. Landespreis für innovative interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Die Bewerbung erfolgt online über das Portal Interkommunales.NRW.
Kategorien:
- Shared Service Center (Sonderkategorie)
- Kommunale Pflichtaufgaben und Innere Verwaltung
- Informationsaustausch und Vernetzung
- Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur
- Umwelt, Planung und Infrastruktur
- Interkommunale Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung
Die Gewinnerkooperationen erhalten jeweils ein Preisgeld von 10.000 Euro.
Der 2. Landespreis belohnt die Wirkung des eingereichten Projekts und richtet sich nach 3 Kriterien:
• Gewinn der Kooperation
Der Mehrwert einer Kooperation bezieht sich auf den Gegenstand der Kooperation, beispielsweise Einsparung von Ressourcen, beschleunigte Verfahren oder eine neue Qualität einer Dienstleistung.
• Grad der Innovation der Kooperation
Neuartig sind Kooperationsprojekte, die mit einer neuen Zielsetzung, in einer neuen Form oder mit neuen Kooperationspartnern aufwarten. Dazu gehören auch komplexe digitale Ansätze (Bsp. Smart City oder Smart Region). Ziel ist vorrangig, unbekanntere Kooperationsmuster zu ermitteln und zu verbreiten.
•Zukunftsfähigkeit, Nutzbarkeit und Nachhaltigkeit
Die langfristige Ausrichtung sowie die Nutzbarkeit und Überlebensfähigkeit von Kooperationen drücken sich sowohl über die Zielsetzung und die Form der Kooperation aus, aber auch über deren Akzeptanz im Umfeld. Aspekte der Nachhaltigkeit fließen ebenfalls in die Zukunftsfähigkeit einer Kooperation ein.
Der Projektbeitrag ist bis spätestens zum 09. Februar 2026 ausschließlich digital über die >>> Bewerbungsseite 2. Landespreis IKZ einzureichen.
Weitere Informationen sowie Teilnahmebedingungen finden sich auf der Bewerbungsseite und in den FAQ.
Bei Rückfragen:
Telefon: 0211 / 430 77 299
E-Mail: IKZ@Interkommunales.NRW