Mitteilung
BBSR-Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen
Der Leitfaden dient Städten und Gemeinden als Orientierungshilfe für die Unterbringung wohnungsloser Menschen. Dafür sind zahlreiche Beispiele integriert, die als Vorbilder dienen können. Es wird empfohlen über die Mindestanforderungen hinauszugehen und in der Unterbringung möglichst integrationsfördernde Bedingungen zu schaffen.
Zudem beleuchtet der Leitfaden die individuellen sozialrechtlichen Leistungsansprüche der untergebrachten Menschen und deren Anspruchsvoraussetzungen. Die Publikation zeigt, wie Städte und Gemeinden Unterkünfte für wohnungslose Menschen bedarfsgerecht gestalten können. Familien, Kinder, Jugendliche, Frauen, Menschen mit Beeinträchtigungen, LSBTIQ+* oder Geflüchtete haben oft besondere Bedarfe und Schutzansprüche, die bei der Planung und Ausgestaltung zu berücksichtigen sind. Bei extremen Temperaturen benötigen obdachlose Menschen besonderen Schutz. Der Leitfaden empfiehlt, Kältenotrufe einzurichten und die Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln und Sonnenschutz sicherzustellen. Um einer Verfestigung der Notlagen vorzubeugen und auch die Unterbringungskosten zu senken, sollten gemäß der Handreichung kommunale Wohnungsversorgungskonzepte für wohnungslose Menschen entwickelt werden.
Ein eigenes Kapitel enthält Kommentare einer Begleitgruppe aus wohnungslosen und ehemals wohnungslosen Menschen mit Unterbringungserfahrung. Sie betonen die Bedeutung der Privatsphäre in Unterkünften und geben konkrete Empfehlungen zu Hygiene, Brandschutz sowie Kälte- und Hitzeschutz.
Weitere Informationen
Der Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.bbsr.bund.de
(Quelle: Mitt. DStGB)