Mitteilung
„Elternstart NRW“ – Förderung durch Land NRW
„Elternstart NRW” ist gebührenfrei und richtet sich an Eltern und andere Personen in Erziehungsverantwortung in Nordrhein-Westfalen mit einem Kind im ersten Lebensjahr. Eltern haben häufig viele Fragen und auch Unsicherheiten, was in dieser besonderen neuen Lebensphase sehr verständlich ist. Und genau hier setzt das erfolgreiche Programm ‚Elternstart NRW‘ an. In niedrigschwelligen Kursen und offenen Treffs erhalten die Eltern Antworten auf die Fragen, die sie bewegen. Das kann den Umgang mit einem Neugeborenen oder auch Informationen über weitere Familienangebote vor Ort betreffen.
Ziel von „Elternstart NRW” ist nicht das Lernen nach einem festen Lehrplan. Eine pädagogische Fachkraft greift vielmehr in einem offenen Austausch die Fragen auf, die die Mütter und Väter mitbringen. Themen sind zum Beispiel die frühkindliche Entwicklung, die Eltern-Kind-Beziehung, der Umgang mit neuen und auch herausfordernden Familiensituationen, oder auch die Vereinbarkeit mit dem Beruf.
Mit „Elternstart NRW” können Mütter und Väter die „Sprache” des Säuglings besser verstehen, die Entwicklung ihres Kindes im ersten Jahr bewusster erleben und sie erhalten mehr Sicherheit in ihrer Elternrolle. Die Kurse und offenen Treffs leisten einen Zugang zu weiteren Angeboten der Familienbildung und können die Familien bei Bedarf zu weiteren unterstützenden Angeboten für Familien lotsen.
„Elternstart NRW” wird als klassischer Kurs mit festen Zeiten und als offener Treff angeboten. Ein Kurs umfasst in der Regel fünf Termine mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten. Der offene Treff umfasst mindestens 45 Minuten pro Termin und kann ohne Einschränkung von den Eltern genutzt werden, solange das Kind sich im ersten Lebensjahr befindet. „Elternstart NRW“ wird ausschließlich von den nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtungen der Familienbildung angeboten.
Informationen zu den Einrichtungen vor Ort finden Sie auf der Website www.familienbildung-in-nrw.de/vor-ort-suche.
(Quelle: MKJFGFI NRW)