Beschluss
KiBiz: Deutlich höherer Finanzierungsanteil des Landes erforderlich
Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, die in dem Eckpunktepapier zugesicherten Transformationsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr dauerhaft im System zu belassen. Eine Bereitstellung der Mittel des Landes bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in NRW grundständig auf ein neues kindbezogenes System umgestellt wird, entspricht nicht den vereinbarten Eckpunkten.
Mit Blick auf das deutlich höhere jährliche Defizit bei den Kindpauschalen erwartet das Präsidium von einer Neuausrichtung des Finanzierungssystems im Kinderbildungsgesetz einen deutlich höheren Finanzierungsanteil des Landes.
Das Präsidium hält es für unzureichend, den Landeszuschuss für den Bereich der Kindertagespflege ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 auf 1.401,26 Euro und für Kinder mit (drohender) Behinderung auf 4.020,57 Euro zu erhöhen, da hiermit nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten abgedeckt wird.
Das Präsidium begrüßt, dass zum Bürokratieabbau bereits intensive Gespräche mit dem zuständigen Ministerium stattgefunden haben. Gleichwohl besteht nach wie vor die Befürchtung, dass das Gesetz insgesamt zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen wird. Das Präsidium fordert die Landesregierung daher zu deutlich spürbaren bürokratischen Entlastungen im Bereich der Kindertagesbetreuung auf.
Das Präsidium fordert die Landeregierung dazu auf, den kommunalen Spitzenverbänden die dem KiBiz zugrundeliegenden Berechnungen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die beitragsfreien KiTa-Jahre.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 223. Sitzung am 26. Februar 2026 in Duisburg.