Beschluss
KiBiz-Reform mit richtigen Ansätzen – Finanzierungszusagen des Landes bleiben unzureichend
Kritisch wird allerdings gesehen, dass durch die Vereinfachung der Verwendungsnachweisprüfung zwar die Landesjugendämter, nicht jedoch die Jugendämter entlastet werden. Im Übrigen enthält das Papier der Landesregierung zur Vereinfachung der Berichts- und Dokumentationspflichten lediglich eine Absichtserklärung und noch keine konkreten Ergebnisse.
Die Landesregierung beabsichtigt, ab 01.08.2027 die Kindpauschalen um 200 Millionen Euro je Jahr zu erhöhen. Das Präsidium verweist auf die aktuell bestehende erhebliche Unterfinanzierung – welche bereits von den Trägern benannt worden ist – bei den Kindpauschalen. Missbilligt wird, dass die Landesmittel erst ab dem 01.08.2027 fließen sollen und in der Summe unzureichend sind, was in der Folge zu noch mehr freiwilligen Leistungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte führt. Das Präsidium erwartet vom Land noch in diesem Jahr erhebliche zusätzliche Mittel zur Entlastung des Systems.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 222. Sitzung am 6. Oktober 2025 in Düsseldorf.