Mitteilung
NRW: 47.040 Menschen erhielten 2024 Hilfen für Blinde und Gehörlose
2024 haben 2,3 % weniger Menschen Blindengeld erhalten als im Vorjahr. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte bezogen 7.998 Personen. Auch hier gab es einen Rückgang: 2024 lag die Zahl der Personen mit Bezug dieser Leistung um 4,7 % niedriger als 2023. Eine Ursache für den Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld und der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte dürfte in einer verbesserten augenärztlichen Versorgung liegen.
Während die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte zurückging, zeigte sich bei der Hilfe für Gehörlose ein entgegengesetzter Trend: 2024 erhielten 13.265 Personen diese Leistung, ein Plus von 1,0 % im Vergleich zum Vorjahr.
Beim Blindengeld stellten die Empfängerinnen mit 57,4 % die Mehrheit Bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte waren knapp zwei Drittel (64,0 %) der Leistungsbeziehenden weiblich. Bei der Hilfe für Gehörlose waren dagegen die Empfänger mit 51,4 % knapp in der Überzahl.
Die Nettoausgaben für Hilfen für Blinde und Gehörlose beliefen sich 2024 insgesamt auf 154,2 Millionen Euro und lagen damit um 0,3 % unter dem Vorjahreswert. Der größte Teil der Nettoausgaben entfiel mit 135,5 Millionen auf das Blindengeld. 6,6 Millionen Euro wurden für die Hilfe für hochgradig Sehbehinderte aufgebracht und 12,1 Millionen Euro für die Hilfe für Gehörlose.
Methodische Hinweise
Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen (GHBG) löste 1997 das Landesblindengeldgesetz ab. Die Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Zuständig für die Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände. Personen mit Bezug von mehreren Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt.
(Quelle: IT.NRW)