Mitteilung
NRW: Zahl der jungen Menschen mit Eingliederungshilfe bei seelischen Problemen seit 2014 mehr als verdoppelt
IN NRW bezogen im Jahr 2024 rd. 44.000 junge Menschen Eingliederungshilfe. Laut Gesetz haben Kinder oder Jugendliche hierauf Anspruch, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Seelische Probleme, die einen Anspruch begründen, können z. B. Ängste, Depressionen, Traumatisierungen oder Essstörungen sein. Die Erhebung erstreckt sich auf junge Menschen, die eine ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erhalten.
Im Jahr 2014 hatte die Zahl der Eingliederungshilfen noch bei knapp 19.000 gelegen. Seitdem ist sie kontinuierlich gestiegen. Allein gegenüber dem Vorjahr gab es einen Anstieg von rund 10 %. Zu beachten ist, dass es sich bei der Zahl der Eingliederungshilfen um eine Mindestzahl handelt, da einige Kommunen in den Berichtsjahren 2023 und 2024 keine oder nur unvollständige Daten melden konnten.
Im Jahr 2024 war knapp ein Viertel der jungen Menschen, die Eingliederungshilfe erhielten, unter 10 Jahre alt. Weitere 62 % waren 10 bis unter 18 Jahre alt. Die übrigen 13 % der Personen, die Eingliederungshilfe in Anspruch nahmen, waren junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 27 Jahren.
Nach Meldung der Jugendämter befand sich mit 90 % der Großteil der jungen Menschen in Eingliederungshilfe in Schule oder Ausbildung; das waren knapp 28.900. Knapp 40 % von diesen waren Grundschülerinnen und Grundschüler. Es folgten Schülerinnen und Schüler in Förder- und Sonderschulen sowie in Schulen mit mehreren Bildungsgängen mit jeweils circa 19 %.
(Quelle: IT.NRW)