Mitteilung
Siebter Armuts- und Reichtumsbericht – Zahlen mahnen zum Handeln
Mit dem 7. ARB liegt erstmals seit 2021 wieder eine umfassende Analyse der sozialen Lage in Deutschland vor. Die Daten zeigen, dass Krisenfolgen insbesondere diejenigen treffen, die bereits zuvor einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt waren: Dazu zählen Alleinerziehende, Geringqualifizierte, Erwerbslose, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Kinder und Jugendliche. Auch strukturelle Herausforderungen wie steigende Wohnkosten und ungleiche Vermögensverteilung werden hervorgehoben. In der Summe wird im Bericht eine wachsende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen wird deutlich: Während gut situierte Haushalte Wohlstandsgewinne verbuchen konnten, haben einkommensschwache Haushalte keinen Spielraum gewonnen.
Der 7. ARB macht aber nicht nur Probleme sichtbar – er zeigt zugleich strukturelle Hemmnisse auf: So bleibt die Teilhabe vieler Menschen auch deshalb begrenzt, weil zustehende Mindestsicherungsleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Die Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen schmälert die beabsichtigte Wirkung sozialpolitscher Maßnahmen.
Ein besonderes Merkmal dieses Berichts ist die stärkere Beteiligung von Menschen mit eigener Armutserfahrung. Ihre Perspektiven wurden systematisch einbezogen, um Lebensrealitäten authentischer abzubilden und politische Maßnahmen praxisnäher auszugestalten. Der 7. ARB bildet damit einen Ausgangspunkt für Maßnahmen, die insbesondere die Lebenslagen derjenigen verbessern sollen, die von den sozialen Risiken am stärksten betroffen sind.
Anmerkung des StGB
Für die Sozialpolitik bedeutet der 7. ARB eine Aufforderung zum Handeln: Der Bericht bietet eine belastbare Datenbasis und benennt zugleich bestehende Fehler.
Er macht auch deutlich, dass die kommunale Ebene eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Armut spielen kann, denn besonders Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen benötigen die richtige Unterstützung vor Ort, etwa durch bezahlbaren Wohnraum, verlässliche Kinderbetreuung und niedrigschwellige Sozialleistungen. Der StGB betrachtet den Bericht als belastbare Grundlage für die künftige Sozialpolitik. Um hier weitere Verbesserungen zu erreichen, benötigen die Kommunen angemessene finanzielle Rahmenbedingungen.
Weitere Informationen:www.bmas.de (PM und Bericht als PDF)