Die Städte Bochum, Frechen, Kamen und Köln haben am 12. Dezember 2025 Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verordnung zur Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe vom 4. Dezember 2024 erhoben. Sie machen geltend, für den ihnen kraft landesgesetzlicher Zuweisung obliegenden Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (U3-Betreuung) einen zu geringen finanziellen Belastungsausgleich erhalten zu haben. Hierdurch sehen sie sich in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung nach Art. 78 Abs. 1 der Landesverfassung in seiner Ausprägung durch die Konnexitätsbestimmungen des Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung verletzt.
19. Dezember 2025