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Auswirkungen der Investitionsprogramme des Bundes

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1. Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft begrüßt die Einrichtung eines Infrastruktur-Sondervermögens für Länder und Kommunen als einen wichtigen – wenn auch allein nicht hinreichenden – Beitrag zur Stabilisierung der Finanzsituation der Städte und Gemeinden in NRW.

Er betrachtet jedoch mit erheblicher Sorge laufende Bestrebungen, die noch im Referentenentwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes bundesseitig vorgegebene Mindestquote kommunaleigener Mittel in Höhe von 60 % wieder zu streichen. Dies wäre ein fatales Signal an die finanziell schwer belasteten Kommunen und müsste als Zeichen dafür gedeutet werden, dass die Länderseite eine Quote von 60 % deutlich unterschreiten und damit die kommunale Ebene zugunsten des eigenen Haushalts übervorteilen will.

Der Ausschuss fordert den DStGB eindringlich auf, sich nicht nur mit allen Mitteln gegen eine Streichung der kommunalen Mindestquote zu wenden, sondern umgekehrt deren Erhöhung einzufordern.

Weiterhin fordert er das Land auf, sich unmissverständlich zu einer fairen und angemessenen Mindestquote kommunaler Eigenmittel zu bekennen. Dafür sind – unabhängig von einer bundesseitig vorgegebenen Mindestquote – insgesamt mindestens 78 % der für NRW bestimmten Mittel an die Kommunen weiterzuleiten, ohne dass eine Verrechnung mit Landesprojekten stattfindet.

Dies entspricht nicht nur dem kommunalen Anteil an den nordrhein-westfälischen Investitionsausgaben der vergangenen fünf Jahre – auch darüber hinaus ist eine Weitergabe in dieser Höhe angesichts des massiven kommunalen Investitionsstaus, der desolaten kommunalen Finanzsituation, der im Vergleich zu den staatlichen Haushalten deutlich schmaleren Ertragsbasis sowie neuer Möglichkeiten der Länder zur Kreditaufnahme nur angemessen und fair.

Wie die Mittel bestmöglich verausgabt werden können, weiß man vor Ort am besten. Auf Verwendungsbeschränkungen zulasten der Kommunen muss daher weitestgehend verzichtet werden (pauschale Zurverfügungstellung der Mittel).

Daneben muss der gesamte Prozess sowohl bundes- als auch landesseitig möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Das Vertrauen in die kommunale Familie als Teil des deutschen Gemeinwesens muss dabei handlungsleitend sein.

Bei der landesinternen Verteilung der Mittel muss der investive Nachholbedarf im Vordergrund stehen, den Kommunen in ländlichen ebenso wie in urbanen Räumen und Kommunen aller Größenklassen gleichermaßen haben.

Der Ausrichtung des Sondervermögens auf die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ist bei der Verteilung angemessen Rechnung zu tragen. Für eine Verteilung bieten sich danach Einwohnerzahl und Fläche als robuste und eingeführte Parameter an.

Mit Blick auf die landesseitig zu treffenden Entscheidungen fordern wir eine möglichst frühzeitige und enge Einbindung der kommunalen Spitzenverbände.


2. Auch bei einem strategischen Verzicht auf Steuermittel müssen die kommunalen Interessen fair berücksichtigt werden.
Zwar werden staatliche Initiativen zur Ankurbelung der deutschen Wirtschaft von der kommunalen Familie – nicht zuletzt im Eigeninteresse – grundsätzlich begrüßt und unterstützt.

Derzeit ist jedoch keinerlei Spielraum dafür vorhanden, die damit zusammenhängenden massiven Steuereinbußen mitzutragen.

Deshalb fordert der Ausschuss Bund und Land – notfalls aber auch das Land als Finanzierungsgarant der Kommunen allein – dazu auf, die im Zuge der Maßnahmen der Bundesregierung auftretenden kommunalen Steuerausfälle in voller Höhe auszugleichen.

Der Ausschuss betont vorsorglich zudem, dass der kommunale Anteil des Infrastruktur-Sondervermögens nicht als Kompensation der Mindereinnahmen (miss-)verstanden werden darf.


3. Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft fordert das Land mit Nachdruck dazu auf, alles dafür zu tun, um künftig eine Veranlassungskonnexität auch im Verhältnis zum Bund zu etablieren und diese möglichst im Grundgesetz zu verankern.


4. Mit Blick auf die geplante Anhebung des bundeseinheitlichen Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer bringt der Ausschuss seine Skepsis zum Ausdruck, dass dieser Schritt allein wesentlich zur Lösung der mit Gewerbesteueroasen assoziierten Probleme beizutragen vermag.


Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 221. Sitzung am 11. Juli 2025 in Düsseldorf.