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BMF-Schreiben zu GoBD-Änderungen

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Insbesondere aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern seit dem 1. Januar 2025 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die GoBD, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269, geändert durch BMF-Schreiben vom 11. März 2024, BStBl I S. 374, mit sofortiger Wirkung durch BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 geändert.

Das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 kann auf der Internetseite des BMF heruntergeladen werden.