Der Landkreistag NRW (LKT NRW) und der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB
NRW) wenden sich gegen einen Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion, den
kommunalen Anteil an dem 100-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur in
Nordrhein-Westfalen allein nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zu
verteilen.
Die Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein und Christof Sommer erklären: „Eine
ausschließliche Verteilung der Mittel nach dem GFG greift viel zu kurz, da das GFG
im Wesentlichen an die generelle Finanzkraft der Kommunen anknüpft. Die
kommunale Infrastruktur hängt dagegen vor allem von der Bevölkerungszahl und
von der jeweiligen Fläche ab.“
Das Ziel des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes ist die
Unterstützung des Bundes für Investitionen in die kommunale Infrastruktur.
Darunter fallen zum Beispiel der Bevölkerungsschutz, die Verkehrsinfrastruktur
oder die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Die kommunalen Strukturen in
diesen Bereichen werden wesentlich durch die Einwohnergröße und die jeweilige
Fläche bestimmt. Vor allem im ländlichen Bereich spielt die Fläche eine
maßgebliche Rolle für die Unterhaltung der entsprechenden Gegebenheiten und
Einrichtungen und für eine hinreichende Versorgung der Menschen, um
gleichwertige Lebensverhältnisse im Land sicherzustellen.
Der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ist gerade bei flächenbezogener
Infrastruktur sehr hoch. Die Hauptgeschäftsführer der beiden Verbände betonen:
„Zwar sollen nach dem Bundesgesetz die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen
besonders berücksichtigt werden. Dazu reicht es aber aus, den GFG Verteilungsmaßstab
allenfalls zu einem Viertel zugrunde zu legen. Hingegen müssen
mit Blick auf die kommunale Infrastruktur Bevölkerungszahl und Fläche deutlich
mehr gewichtet werden.“
8. September 2025