Mitteilung
Gericht unterstreicht presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber kommunalen Unternehmen
Sachverhalt
Ein Journalist der Siegener Zeitung fragte die VRM nach deren Etat, dessen Finanzierung sowie dem Budget für Spenden und Sponsoring. Hintergrund war eine Pressemitteilung des Unternehmens über eine Spende in Höhe von 10.000 Euro an das Westerwälder Krimifestival 2025. Die VRM verweigerte die Auskunft mit dem Hinweis, es handele sich um interne Angelegenheiten, und forderte den Journalisten auf, sein Informationsinteresse darzulegen. Daraufhin suchte der Journalist um gerichtlichen Eilrechtsschutz.
Wesentliche Entscheidungsgründe
Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Antrag statt, woraufhin die VRM Beschwerde beim OVG Rheinland-Pfalz einlegte. Das OVG wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Demnach hat der Journalist einen Auskunftsanspruch nach § 12a Abs. 1 LMG, der den verfassungsrechtlichen presserechtlichen Auskunftsanspruch sichert. Die VRM gelte als presserechtliche Behörde, da sie im Besitz der öffentlichen Hand sei und Aufgaben der Daseinsvorsorge erfülle. Das Gericht stellte fest, dass die Fragen des Journalisten eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse beträfen, da es um den Umgang mit öffentlichen Geldern gehe. Die Darlegung des Informationsinteresses sei hierfür nicht erforderlich, da sich das öffentliche Interesse bereits aus der Fragestellung ergebe.
Anmerkung
Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz unterstreicht die Bedeutung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs für eine funktionierende öffentliche Kontrolle. Sie macht deutlich, dass auch privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand, die Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen, der Informationspflicht gegenüber der Presse unterliegen können. Dies ist ein wichtiger Grundsatz zur Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht. Das Gericht stellt klar, dass die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse daran hat, zu erfahren, wie mit öffentlichen Geldern umgegangen wird. Weitere Informationen: http://www.ovg.justiz.rlp.de/ - Pressemitteilung.