"Das Geld wird dringend vor Ort in den Städten und Gemeinden benötigt, denn der Investitionsrückstand wächst massiv. In NRW sprengt er mit deutlich über 50 Milliarden Euro alle Rekorde. Und nun müssen wir erfahren, dass der Mindestanteil von 60 Prozent des Sondervermögens für Kommunen im Entwurf des Bundeskabinetts gestrichen wurde. Ein herber Schlag für alle kommunalen Investitionsbemühungen", sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, am Rande der Präsidiumssitzung.
Vor dem Hintergrund, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen maßgeblich die Investitionen in die Infrastruktur leisten, forderte Landscheidt ein klares Bekenntnis der Landesregierung ein: "In den letzten fünf Jahren haben die Städte und Gemeinden mehr als Dreiviertel aller Investitionen im Land getragen. Eine Mindestquote von 78 Prozent der für NRW bestimmten Gelder des Bundes halten wir deshalb für angemessen. Das Land NRW kann hier ein klares Zeichen setzen."
Damit das Geld sinnvoll eingesetzt werden könne, müsse es ohne Umwege zu den Städten und Gemeinden gelangen. "Es darf nicht passieren, dass die Mittel verrechnet oder über komplizierte Förderprogramme ausgezahlt werden. Die Gelder müssen möglichst bürokratiearm, pauschal und ohne Beschränkungen zur Verfügung stehen. Die Kommunen wissen sehr genau, wo vor Ort der Schuh besonders drückt. Sie können gezielt investieren, sodass es den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommt", fasste Landscheidt den Beschluss des Präsidiums zusammen.
"Angesichts der desolaten Haushaltslage vieler Städte und Gemeinden kann das Sondervermögen ohnehin nur dazu beitragen, die akuteste finanzielle Not bei den Investitionen zu lindern. Um wieder handlungsfähig zu werden, ist ein grundsätzlicher Kurswechsel erforderlich, der den Kommunen der Ausgabenseite endlich eine auskömmliche Einnahmebasis gegenüberstellt", resümierte Landscheidt.
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