weiss

Neuregelung der Unterschwellenvergabe

Link kopieren

Zur Verhinderung eines vergaberechtlichen Flickenteppichs begrüßt das Präsidium die gemeinsame Erarbeitung einer Mustersatzung durch die drei kommunalen Spitzenverbände unter Berücksichtigung der im Vorbericht unter Ziffer 9.2.3 aufgeführten Leitlinien.

Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 221. Sitzung am 11. Juli 2025 in Düsseldorf.