Mitteilung
Asyl & Flüchtlinge: GEAS-Asylreform im Innenausschuss des Bundestages
Wie geht es weiter?
Der Innenausschuss des Bundestages wertet nun die Anhörung aus und erarbeitet auf dieser Grundlage Änderungen an das GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz. Danach folgen im Plenum die zweite und dritte Lesung mit Schlussabstimmung. Beim zustimmungspflichtigen Folgegesetz schließt sich die endgültige Befassung des Bundesrates an, gegebenenfalls mit Anrufung des Vermittlungsausschusses. Insgesamt müssen Bundestag und Bundesrat das Paket so rechtzeitig verabschieden und im Bundesgesetzblatt verkünden, dass die neuen Regeln spätestens bis Mitte 2026 in Kraft treten können und mit der dann anstehenden Anwendbarkeit der EU-GEAS-Rechtsakte im Sommer/Juni 2026 zusammenpassen.
Anmerkung des DStGB
Der DStGB hat im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss die Bundesregierung aufgefordert, bei den geplanten Gesprächen mit der EU-Kommission Ende des Jahres inhaltliche Nachbesserungen bei GEAS einzufordern. Denn das Europäische Parlament hat hierfür maßgeblich die Zügel in den Händen. GEAS basiert überwiegend auf EU-Verordnungen (z. B. Asylverfahrensverordnung, Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung, Screening-Verordnung, Krisenverordnung) und nur in Teilbereichen weiterhin auf Richtlinien (etwa bei der Aufnahmerichtlinie und der Qualifikationsrichtlinie). EU-Verordnungen gelten nach ihrer Anwendbarkeit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, Deutschland muss sein nationales Recht also vor allem „aufräumen“, anpassen und Widersprüche beseitigen, kann aber inhaltlich nur noch begrenzt eigene Spielräume nutzen. Bei den Richtlinien muss der deutsche Gesetzgeber deren Vorgaben aktiv in nationale Gesetze umsetzen, hat dabei aber – innerhalb des EU-Rahmens – mehr Gestaltungsspielraum bei Ausgestaltung und Verfahren. Für das deutsche Gesetzgebungsverfahren bedeutet das insgesamt: Ein großer Teil der GEAS-Reform ist durch die EU bereits inhaltlich „gesetzt“, der Bundestag arbeitet primär an der technischen und systematischen Anpassung des Asyl-, Aufenthalts- und Verfahrensrechts, während nur bestimmte Flanken (Aufnahmebedingungen, Anerkennung) noch politisch etwas freier gestaltet werden können.
Die vollständige hib-Meldung des Deutschen Bundestages ist abrufbar unter: www.bundestag.de
Quelle: DStGB Aktuell 4525