Mitteilung
Beteiligungsprozess Work-and-Stay-Agentur – Plattform ja, Zentralisierung nein
Die geplante Agentur soll als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte fungieren und Prozesse der Erwerbsmigration mit Anerkennungsverfahren verknüpfen. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen ausdrücklich, dass Anerkennungsverfahren als praktischer Engpass adressiert werden.
Diskutiert wird ein Spektrum von (stark verkürzt) vier Optionen:
In Option 1 verbliebe die Bearbeitung von Erst- und Folgeaufenthaltstiteln bei den Ausländerbehörden; Effizienzgewinne würden vor allem über einen bundesweiten Rollout und die prozessuale Vereinheitlichung im Serviceportal Migration Deutschland (SMD) erwartet.
Option 2 sähe eine Bündelung der Visabearbeitung und der entsprechenden Erst-Aufenthaltstitel auf Bundesebene (BfAA) vor, während befristete Folgeaufenthaltstitel weiterhin kommunal bearbeitet würden; die kommunalen Verfahren würden zugleich durch den SMD-Rollout modernisiert.
Option 3 würde die Zentralisierung beim BfAA auf bestimmte Rechtsgrundlagen begrenzen (z. B. ausgewählte Fachkräftetitel oder Qualifikationsmaßnahmen), während andere Titel weiterhin bei den Ausländerbehörden blieben; auch hier wäre die Vereinheitlichung der kommunalen Verfahren über SMD vorgesehen.
Option 4 schließlich würde Visa, Erst- und befristete Folgeaufenthaltstitel insgesamt auf Bundesebene beim BfAA (unter Beteiligung der BA) bündeln; damit ginge eine umfassende Aufgabenverlagerung von den Ausländerbehörden auf den Bund einher.
Wie bewerten die kommunalen Spitzenverbände die Optionen?
Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände hebt hervor, dass Kommunen die Fachkräfteeinwanderung bereits heute aktiv unterstützen – durch Ausländerbehörden, kommunale Willkommensstrukturen und als Wirtschaftsförderer im regionalen Arbeitsmarkt. Vor dem Hintergrund steigender Antragszahlen werde ein verlässlicher, effizienter und planbarer Prozess benötigt.
In der Abwägung der Umsetzungsoptionen wird Option 1 als „erfolgversprechend“ bezeichnet, während Optionen 2 bis 4 wegen zusätzlicher Schnittstellen abgelehnt werden. Eine Teilzentralisierung führe nicht zur Entlastung der Ausländerbehörden, weil Beratung und komplexe Einzelfallbearbeitung vor Ort weiterhin erforderlich blieben – aber ohne korrespondierende Entscheidungskompetenz drohten Mehrfachabstimmungen und Rückfragen.
Besonders betont wird die Bedeutung der persönlichen Vorsprache: Nur vor Ort ließen sich Identitäts- und Urkundenprüfungen, Plausibilitätschecks zu Arbeits- und Wohnverhältnissen sowie sicherheitsrelevante Bewertungen mit der gebotenen Tiefe durchführen. Auch integrationsbezogene Pflichten und die Verhinderung missbräuchlicher Konstellationen seien eng mit der Vor-Ort-Bearbeitung verknüpft.
Zudem weist die Stellungnahme auf ungeklärte Zuständigkeitsfragen bei Folgeverfahren hin, etwa bei Wechsel des Beschäftigungszwecks, Abbruch der Tätigkeit, Titelwechseln oder Rechtsbehelfen. Bei gesplitteten Zuständigkeiten steige das Risiko von Informationsverlusten, Verzögerungen, Parallelstrukturen und Irritationen für Antragstellende.
Digitalisierung wird als zentraler Hebel gesehen: „Once-Only“-Prinzipien, automatisierte Datenübernahmen (z. B. aus Visumverfahren), Registerdaten und hinterlegte Prüfschemata könnten Bearbeitungszeiten reduzieren. Dafür seien jedoch kommunale Datenhoheit, Standardisierung, verlässliche Schnittstellen, klare Rollen- und Berechtigungskonzepte sowie Support- und Verfügbarkeitsziele zwingend.
Schließlich formuliert die Stellungnahme klare Bedingungen für Governance und Finanzierung: Kommunen müssten in der Steuerung zentraler Fachverfahren stimmberechtigt beteiligt werden. Bund und Länder sollen die Kosten über den gesamten Lebenszyklus tragen und eine Einführung mit Schulungen, Übergangsphasen und einem Transformationspfad für bestehende Fachverfahren begleiten. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bittet um einen verbindlichen Zeit- und Meilensteinplan.