Mitteilung
Einfachere Aussetzung der Visafreiheit
Am 17.11.2025 hat der Rat die Verordnung zur Reform des EU-Mechanismus für die Aussetzung der Visumfreiheit angenommen und damit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Den neuen Regeln nach kann die Kommission eine ausgesetzte Visumpflicht zunächst vorübergehend, bei fortbestehenden Problemen aber auch dauerhaft wieder einführen für den Fall:
- - einer Bedrohung der inneren Sicherheit, einschließlich eines Anstiegs schwerer Straftaten durch Staatsangehörige des betreffenden Landes,
- - eines deutlichen Zuwachses abgelehnter Asylanträge, von Einreiseverweigerungen oder von Fällen, in denen die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten wird,
- - von hybriden Bedrohungen wie die staatlich gesteuerte Instrumentalisierung von Migranten,
- - des Bestehens von Investoren-Staatsbürgerschaftsprogrammen („goldene Pässe“), die Sicherheitsbedenken hervorrufen,
- - einer mangelnden Angleichung an die EU-Visapolitik,
- - von Verstößen gegen die Charta der Vereinten Nationen oder gegen das internationale Menschen- und humanitäre Völkerrecht sowie
- - der Missachtung von Entscheidungen internationaler Gerichte.
Daneben erhält die Kommission die Befugnis, die Visa-Freiheit gezielt für Regierungsvertreter auszusetzen, die für Menschenrechtsverletzungen oder andere Verstöße ihrer Regierungen verantwortlich sein könnten.
Die Regeln gelten für alle Länder, deren Staatsangehörige derzeit ohne Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Dies sind z.B. Indien, Tunesien oder die Türkei.
Bislang wurde die Visa-Freiheit erst einmal 2024 widerrufen und erforderte dabei die Zustimmung von Rat und Parlament. Für das „Citizenship-by-Investment“-Programm Vanuatus bestanden - und bestehen weiterhin - schwerwiegende Bedenken, da keine belastbaren Hintergrundchecks durchgeführt werden und nicht einmal die physische Präsenz der eingebürgerten Person vor Ort erforderlich ist.
Rat und Parlament hatten sich auf den vorliegenden Text für die Verordnung bereits vorab informell geeinigt, das Parlament beschloss seine Position am 07.10.2025. Die Verordnung wird noch juristisch geprüft und übersetzt. Sie tritt 20 Tag nach Verkündung in Kraft.
Weitergehende Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:
Rat gibt grünes Licht für neue EU-Vorschriften zur Aussetzung des visumfreien Reiseverkehrs für Drittländer - Consilium