Mitteilung
EU Einigung zu sicheren Drittstaaten
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich laut einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments auf Änderungen an der Asylverfahrensverordnung verständigt, um das Konzept des „sicheren Drittstaats“ leichter anwenden zu können. Mitgliedstaaten könnten Asylanträge dadurch in mehr Fällen als unzulässig bewerten, wenn Schutz in einem Drittstaat als möglich gelte. Für Kommunen könne dies mittelbar bedeuten, dass weniger Personen der kommunalen Anschlussunterbringung zugewiesen werden oder dort kürzer verbleiben.
Die Anwendung solle in Einzelfällen bereits dann möglich sein, wenn eine Verbindung der antragstellenden Person zu einem Drittstaat bestehe, wenn sie auf dem Weg in die EU durch einen Drittstaat gereist sei oder wenn ein Abkommen bzw. eine Vereinbarung zur Aufnahme von Asylsuchenden bestehe.
Zudem sehe die Einigung vor, dass Rechtsmittel gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung nicht automatisch die Rückkehr in einen als sicher bewerteten Drittstaat ausschließen würden. Damit könnten Rückkehrentscheidungen schneller vollzogen werden. Kommunen könnten hiervon profitieren, wenn sich Aufenthaltsdauern in kommunalen Unterkünften verkürzten; zugleich könnten in der Praxis kurzfristige Kapazitäts und Betreuungsbedarfe entstehen, falls Rückführungen kurzfristig organisiert werden müssten.
Für unbegleitete Minderjährige solle das Drittstaatenkonzept auf Grundlage von Abkommen und Vereinbarungen nicht gelten. Damit blieben für diese besonders schutzbedürftige Gruppe die Hürden für eine Verweisung in einen Drittstaat höher. Für Jugendämter und kommunale Träger würde dies bedeuten, dass sich an bestehenden Zuständigkeiten und Betreuungsanforderungen kaum etwas ändert.
Wie geht das parlamentarische Verfahren weiter?
Die politische Einigung müsse noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden, bevor die Regelungen in Kraft treten könnten. Die Asylverfahrensverordnung, an die die Änderungen anknüpften, solle im Rahmen des Migrations und Asylpakts ab dem 12. Juni 2026 zur Anwendung kommen. In Deutschland wird die Diskussion über Rückkehrinstrumente parallel fortgeführt. So hat der Innenausschuss des Bundestages sich zuletzt am 17.12.2025 u. a. mit Fragen der Rückführung und mit möglichen „Return Hubs“ befasst.
Anmerkung des DStGB und des StGB
Aus kommunaler Sicht stellt die Einigung einen weiteren wichtigen Baustein dar und kann in den Städten und Gemeinden weitere Entlastungen bringen, sofern tatsächlich Vereinbarungen mit entsprechenden Staaten zustande kommen. Gleichwohl besteht das nationale Risiko, dass operative Umsetzungsdefizite (z. B. fehlende Kapazitäten für Rückführung, Identitätsklärung oder Transport) zu längeren Aufenthaltszeiten in kommunalen Strukturen führen.
Die Pressemitteilung ist abrufbar unter Asyl: Parlament und Rat erzielen eine Vereinbarung zur Aktualisierung der Regeln für sichere Drittländer | Nachrichten | Europäisches Parlament