Mitteilung
Kommission trifft Festlegungen zum EU-Asyl-Solidaritätspool
Weitere wichtige Schritte auf dem Weg zum ersten gemeinsamen Migrationsmanagementzyklus
Die Europäische Kommission hat am 11./12.11.2025 verschiedene Unterlagen für den Start des ersten europäischen Migrationsmanagementzyklus vorgelegt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den jährlichen Asyl- und Migrationsbericht, einen Vorschlag zum gemeinsamen Solidaritätspool sowie einen Implementierungsplan für ein EU-Aufnahmeprogramm (Resettlement).
Im Asyl- und Migrationsbericht wird in Zukunft jährlich die Belastung der Mitgliedstaaten analysiert und die irreguläre Zuwanderung nach Europa prognostiziert. Auf Basis dessen wird durch die Kommission der „Migrationsdruck“ für die Mitgliedstaaten bestimmt. Hieraus wiederum ergeben sich dann die jeweiligen Ansprüche oder Verpflichtungen im Solidaritätspool.
Die Kommission geht aktuell davon aus, dass sich die Migration auch 2026 deutlich hinter den Zahlen aus 2024 zurückbleiben wird. Eine besondere Drucksituation wird für Griechenland, Zypern sowie für Spanien und Italien festgestellt. Zwölf Staaten (darunter Deutschland) stehen unter Migrationsdruck und werden entsprechend beobachtet. Für sie ergibt sich ggf. ein bevorzugter Zugang zum Solidaritätspool. Nicht zuletzt haben fünf Mitgliedstaaten die Möglichkeit, aufgrund kumulativer Belastungen der letzten fünf Jahre ihre Leistungen in den Pool auszusetzen.
Dem Vorschlag zur Folge würden sich 19 der 27 Mitgliedstaaten im neuen Solidaritätspool auf der „Empfängerseite“ befinden. Auf der „Geberseite“ verblieben nur Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei sowie Dänemark mit einem Opt-out von der gemeinsamen EU-Politik und Ungarn, das bereits seinen wiederholten und anhaltenden Widerstand gegen das gemeinsame System erklärt hat. Der Vorschlag muss nun vom Rat angenommen werden.
In der Anlage zum Bericht findet sich ein aktueller Umsetzungsstand für das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Die Grundaussage ähnelt dabei dem ersten Bericht aus dem Juni, dass Fortschritte erreicht seien und aber weitere Anstrengungen noch erforderlich. So haben immer noch nicht alle Mitgliedstaaten finale nationale Umsetzungsstrategien vorgelegt - darunter mit Kroatien, Ungarn und Rumänien auch drei Staaten an der EU-Außengrenze.
Der Vorschlag der Kommission zu den Modalitäten und zur Größe des Solidaritätspool wurde direkt dem Rat vorgelegt. Als eingestuftes Dokument ist er nicht öffentlich verfügbar.
Das vorgelegte Resettlement-Programm ist die direkte Fortsetzung eines bestehenden freiwilligen Programmes, bei dem Mitgliedstaaten Bereitschaft zur Aufnahme einer bestimmten Anzahl von Personen erklären können („pledges“). Im Turnus 2024/25 wurden bislang knapp 12.000 Personen aufgenommen. Für die Jahre 2026/27 wurden nun 15.230 Aufnahmezusagen abgegeben. Die Zusagen der Mitgliedstaaten wurden von der Kommission dabei als vertraulich eingestuft, nicht veröffentlicht und können entsprechend nicht nachvollzogen werden. Neben dem EU-Programm steht Mitgliedstaaten zudem jederzeit die Aufnahme im Rahmen eigener nationaler oder regionaler Programme frei.
Die Vorlage der Unterlagen durch die Kommission war eigentlich gesetzlich verpflichtend bis zum 15.10.2025 vorgesehen, hatte sich aber aus nicht näher bekannten Gründen verzögert. Neben der hohen Brisanz der Festlegungen war u.a. über ein Abwarten der Wahlen in den Niederlanden spekuliert worden.
Das letztlich dagegen dann aber - zumindest im offenen Teil – wenig konkrete Kommunikationspaket erhält (bislang) keine Reaktionen aus dem politischen Raum oder mediale Aufmerksamkeit. Die wenigen enthaltenen Festlegungen lassen sich nicht überprüfen oder bewerten, so z.B. auch die Entscheidung der Kommission, für ganz Spanien oder Italien eine Drucksituation festzustellen, wenn sich das Migrationsgeschehen doch auf einzelne Landesteile begrenzt. Auch die Prognose der Zuwanderung bleibt als „wissenschaftlich entwickelte“ Methode maximal unkonkret und damit für die Planung der Aufnahme vor Ort wenig brauchbar.
Quelle: Informationen aus Brüssel Nr. 40/2025