Landesantidiskriminierungsgesetz NRW

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Das Gesetz soll nicht für die kommunale Ebene Anwendung finden, was wir ausdrücklich begrüßt haben. In Zeiten des vielfach diskutierten Bürokratieabbaus ist es zumindest zu hinterfragen, ob der Gesetzentwurf mit neuen Vorgaben z.B. hinsichtlich der Schulung der Mitarbeitenden überhaupt das richtige Signal sendet.

Mangels kommunaler Betroffenheit, hat der Städte- und Gemeindebund NRW gemeinsam mit dem Städtetag von einer Kommentierung einzelner Vorschriften und damit einhergehenden entsprechenden Stellungnahme abgesehen. Es ist wegen der kommunalen Organisationshoheit als Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung folgerichtig, dass das Gesetz nicht für die Gemeinden und Gemeindeverbände gelten soll.