Mitteilung
Migrationsverwaltung soll durch Digitalisierung entlastet werden
Mit dem Gesetzentwurf solle das Ausländerzentralregister (AZR) stärker als zentrale Plattform für die Speicherung und den Austausch von Dokumenten und Daten genutzt werden, die für aufenthaltsrechtliche Verfahren erforderlich seien. Dadurch könne der Zugriff beteiligter Behörden auf antragsrelevante Unterlagen erleichtert und Doppelarbeit in kommunalen Verfahren reduziert werden.
Biometrische Daten, die einmal erhoben worden seien, sollen bei der Neubeantragung eines befristeten elektronischen Aufenthaltstitels unter bestimmten Voraussetzungen wiederverwendet werden können. Vorgesehen sei hierfür ein Zeitraum von sieben Jahren, bei Kindern von fünf Jahren. Damit solle der Arbeits- und Zeitaufwand in den Ausländerbehörden sinken, ohne die Sicherheitsanforderungen abzusenken.
Für Visumverfahren relevante Dokumente sollen künftig für drei Jahre in der Visadatei des AZR abgelegt werden. Dies könne die Verfahrensbearbeitung beschleunigen. Insbesondere im Bereich der Fachkräfteeinwanderung könne die Verfahrensbearbeitung beschleunigt werden. Ebenso werde die Abstimmung zwischen Auslandsvertretungen, Bundesbehörden und kommunalen Stellen vereinfacht.
Um Identitätsklärungen zu unterstützen, sollen auch sonstige zur Identifikation geeignete Dokumente von Personen ohne Ausweisdokument im AZR gespeichert werden können. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen Strafjustiz und Ausländerbehörden effizienter werden, indem gesetzlich vorgesehene Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR erfasst und die zuständige Ausländerbehörde automatisch benachrichtigt würden.
Anmerkung des DStGB und des StGB
Die Stoßrichtung, Mehrfacherhebungen zu vermeiden und Datenwege zu standardisieren, ist aus kommunaler Sicht grundsätzlich richtig. Die tatsächliche Entlastung wird aber nur eintreten, wenn die Umsetzung mit stabilen IT-Verfahren, klaren Verantwortlichkeiten bei der Datenpflege und einem durchgängigen Support-Konzept hinterlegt wird.
Die kommunale Praxis lebt von belastbaren Daten und klaren Zuständigkeiten. Die Bündelung über das AZR kann Verfahren beschleunigen, sofern die Daten aktuell gehalten, Dubletten vermieden und Zugriffe so gestaltet werden, dass die Sachbearbeitung im Alltag tatsächlich einfacher wird.
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die Finanzierung: Kommunen dürfen nicht mit den Kosten für neue Schnittstellen, Schulungen, Prozessanpassungen und laufenden Betrieb allein gelassen werden. Zudem sollten Test- und Pilotphasen vorgesehen werden, um die Stabilität der neuen Datenwege vor einer flächendeckenden Verpflichtung sicherzustellen.
Bei der Verknüpfung von Informationen aus Strafjustiz und Ausländerbehörden ist besondere Sorgfalt geboten. Die Regelungen müssen rechtssicher, zweckgebunden und datenschutzkonform umgesetzt werden, damit die Gemeinden zusätzliche Haftungs- und Reputationsrisiken vermeiden.
Der Entwurf ist zu finden unter: www.bmi.bund.de
Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bundesregierung.de