Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten beschlossen

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Wesentlich ist eine Änderung des Asylgesetzes mit dem Ziel, die Bundesregierung zu legitimieren, sichere Herkunftsstaaten für den unionsrechtlichen internationalen Schutz künftig durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf die im Februar 2024 in Kraft getretene Regelung zur verpflichtenden Bestellung eines Rechtsbeistands in Verfahren über die Anordnung der Abschiebehaft oder des Ausreisegewahrsams aufgehoben werden.

Der Entwurf sieht auch eine Sperrfrist zur Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsgesetz von zehn Jahren vor. Diese soll im Falle einer Rücknahme der Einbürgerung nach § 35 StAG sowie in Fällen, in denen die Behörde im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens feststellt, dass ein Antragsteller, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erwirken, arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat oder unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht oder benutzt hat, gelten.

Die Drucksachen des Bundestags (BT-Drs. 21/780 und 21/3079) sowie weitere Informationen zum Verfahren können Sie unter www.bundestag.de abrufen.