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Unterbringung und Versorgung Geflüchteter

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Die Rückmeldungen aus der Praxis lassen erwarten, dass die Opt-Out-Regelung dazu führen wird, dass viele Kommunen von der Einführung der Karte absehen werden und der vom Präsidium befürchtete „Flickenteppich“ in NRW Wirklichkeit wird. Das Präsidium stellt fest, dass mit dem vom Land beschlossenen Rechtsrahmen die Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses der MPK und der Bundesregierung zur Einführung einer Bezahlkarte aus dem November 2023 in NRW nicht einheitlich und flächendeckend erreicht wird.

Das Präsidium fordert das Land auf, den vollständigen Einführungsaufwand der Bezahlkarte in den Kommunen zu erstatten. Dies gilt neben dem Aufwand für die Bereitstellung des Kartensystems auch für den Verwaltungsaufwand, der in den Kommunen als Leistungsbehörden anfällt.

Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, jetzt Gespräche zur Finanzierung der Vorhaltekapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung zu führen. Nur mit einer auskömmlichen Finanzierung der Vorhaltekapazitäten ist es den Kommunen möglich, Vorsorge für die Unterbringung von Flüchtlingen in neuen, jederzeit möglichen akuten Fluchtsituationen zu treffen.

Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 220. Sitzung am 13. Februar 2025 in Schwerte.