Beschäftigtenschutzgesetz NRW

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Beschäftigte öffentlicher Stellen wurden in den letzten Jahren bei Ausübung ihres Amtes vermehrt Opfer von Gewalt. Mit dem Gesetz wird eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage geschaffen, die eine umfassende Verarbeitung von personenbezogenen Daten von gefährdenden Personen zum Schutz von Beschäftigten von öffentlichen Stellen ermöglicht. Durch diese Regelung wird zudem die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Stellen gewahrt.

Bereits seit dem Jahr 2022 setzen sich die kommunalen Spitzenverbände gegenüber der Landesregierung dafür ein, dass eine sichere Rechtsgrundlage für Melde- und Auskunftssysteme zum Schutz der Beschäftigten vor Gewalt geschaffen wird. Das Gesetz wird daher vom StGB begrüßt.
Das Gesetz können Sie hier aufrufen: GV. NRW. Ausgabe 2025 Nr. 46 vom 8.12.2025 Seite 987 bis 1066 | RECHT.NRW.DE