Mitteilung
Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung
Mit Drucksache 18/15919 hat der Landtag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung veröffentlicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit Beschluss vom 29. Oktober 2024 (1 WB 36/23) mit der Frage befasst, ob zusätzliche Auswahlinstrumente, die neben Beurteilungen bei Auswahlverfahren angewendet werden und mitentscheidenden Charakter haben, einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sogenannte „Potenzialanalysen“ als unmittelbar mitentscheidendes Auswahlkriterium für den Aufstieg einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
In Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll in Nordrhein-Westfalen im Landesbeamtengesetz eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, um Auswahlverfahren auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Absatz 4 des neu eingefügten § 92a lautet:
„Als weitere Auswahlinstrumente können wissenschaftlich fundierte Auswahlmethoden, insbesondere Personalgespräche, strukturierte Interviews, computerbasierte Tests, Assessment-Center und Potenzialanalysen herangezogen werden. Diese müssen geeignet sein, eine Feststellung zu mindestens einem der Kriterien von Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung zu treffen. (...)“
Mit der Regelung in § 53 Absatz 1 Satz 2 LVO wird die Voraussetzung geschaffen, um im Einzelfall ein zu deutliches Auseinanderfallen der Anrechnungs- und Verkürzungsmöglichkeiten der laufbahnrechtlichen Probezeit nach der alten Rechtslage einerseits und der neuen Rechtslage andererseits zu vermeiden.
Die Geschäftsstelle begrüßt die klarstellenden Änderungen in dem Gesetzentwurf.
Die 1. Lesung findet am 08.10.2025 statt.
Den Gesetzesentwurf, sowie den Beratungsstand können Sie unter Landtag NRW: Beamtenrecht abrufen.
