3. Bericht der Bundesregierung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder - Ganztagsausbau schreitet mit regi

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Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag durch das Bundesfamilienministerium jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor, den sogenannten „GaFöG-Bericht“. Mit dem dritten Bericht der Bundesregierung zum Ganztagsausbau für Grundschulkinder zieht das Bundeskabinett eine Zwischenbilanz kurz vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im August 2026. Der Bericht verdeutlicht, dass der Ausbau kontinuierlich voranschreitet und die Ganztagsangebote von den Familien in Deutschland zunehmend und mehrheitlich genutzt werden. Im Schuljahr 2023/24 besuchten rund 1,9 Millionen Kinder ganztägige Betreuungsangebote, das entspricht 57 Prozent aller Sechs- bis Zehnjährigen. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern ist die Quote mit 81 Prozent deutlich höher als in Westdeutschland; hier sind es nur 51 Prozent. Bis zum Schuljahr 2029/30 werden bundesweit zusätzlich etwa 264.000 Plätze benötigt. Die Prognosen variieren je nach Szenario: Bei konstantem Bedarf werden im Schuljahr 2026/27 rund 166.000 zusätzliche Plätze gebraucht, bei steigendem Bedarf bis zu 284.000. Für den ersten Jahrgang, für den der Rechtsanspruch ab 2026 gilt, liegt der zusätzliche Bedarf bei 30.000 bis maximal 65.000 weiteren Plätzen. Die Länder zeigen sich dennoch zuversichtlich, ein bedarfsdeckendes Angebot zum Start sicherstellen zu können.

Der Bund unterstützt den Ausbau: Über das Beschleunigungsprogramm sowie das Investitionsprogramm Ganztagsausbau stehen bis 2029 insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro bereit. Zudem erhöht sich der Bundesanteil an den Betriebskosten durch eine jährliche Aufstockung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder auf bis zu 1,3 Milliarden Euro ab 2030. Der Bericht unterstreicht, dass weitere gemeinsame Anstrengungen notwendig bleiben, um den qualitativen und quantitativen Ausbau gleichermaßen flächendeckend voranzutreiben.

Anmerkung des StGB

Die Zahlen zeigen: Trotz der Fortschritte bleibt der zusätzliche Platzbedarf erheblich. Für die Kommunen bedeutet dies weitere Investitionen in Infrastruktur, Personal und laufenden Betrieb. Angesichts der dramatischen kommunalen Finanzlage bleibt dies eine große Herausforderung. Entscheidend ist daher die Bereitstellung von Investitionsmitteln sowie eine dauerhafte Entlastung der kommunalen Haushalte. Beim Bundesanteil an den Betriebskosten ist das Land aufgefordert, diese – anders als bisher geplant – nicht im Landeshaushalt zu vereinnahmen, sondern mindestens hälftig an die Kommunen weiterzuleiten.

Weitere Informationen:
www.bmbfsfj.de