Ausbau der Familiengrundschulzentren in NRW

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Familiengrundschulzentren organisieren unter anderem Elternabende zu Themen wie Mediennutzung oder Lernstrategien, bringen Eltern bei gemeinsamen Sport- und Bewegungsangeboten zusammen und unterstützen Familien bei Belastungen oder Unsicherheiten mit Behörden. Ziel ist es, Familien neben dem regulären Schulbetrieb ganzheitlich zu stärken, einzubinden und auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Unterstützung anzubieten.

Der Ausbau der Familiengrundschulzentren korrespondiert mit den Zielen des Startchancen-Programms, im Zuge dessen in Nordrhein-Westfalen rund 4,6 Milliarden Euro über zehn Jahre investiert werden. Schon jetzt sind 46 der insgesamt 54 Familiengrundschulzentren an Startchancen-Schulen.

Förderungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, auf deren Gebiet mindestens zwei Offene Ganztagsgrundschulen liegen, die am Startchancen-Programm teilnehmen.
  • Ist ein neues Familiengrundschulzentrum für den 01.08.2026 geplant, muss der Antrag bis zum 30.04.2026 bei der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden. Für Familiengrundschulzentren, die am 01.02.2027 an den Start gehen sollen, ist eine Abgabe des Antrages bis zum 01.10.2026 erforderlich.



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