Mitteilung
Bereitstellung des KI-Chatbots „telli“ an Schulen
„telli“ ist ein ländergemeinsames Projekt und Teil des länderübergreifenden Vorhabens AIS (Adaptives Intelligentes System) im Zusammenhang mit dem DigitalPakt Schule. Mit der Umsetzung des Gesamtprojekts ist das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) als Generalunternehmer beauftragt.
„telli“ wird kontinuierlich optimiert und um neue Funktionen ergänzt. Alle 16 Bundesländer sind am Projekt beteiligt. Weitere ländergemeinsame Informationen zu „telli“ finden Sie hier.
Was kann „telli“?
„telli“ ist für den Einsatz im Unterricht konzipiert und kann Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler im unterrichtlichen Kontext unterstützen und entlasten:
- Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung, bei organisatorischen Aufgaben
und im Unterricht;
- Schülerinnen und Schüler beim individuellen Lernen, beim Arbeiten an
Projekten und bei der (Weiter-)Entwicklung von Medienkompetenzen.
Darüber hinaus bietet „telli“ eine Auswahl unterschiedlicher leistungsfähiger Sprachmodelle (Large Language Models, LLM), die alle DSGVO-konform betrieben werden. Damit können Lehrkräfte wählen, mit welchem Sprachmodell sie arbeiten möchten. Verschiedene LLMs zu testen und deren Unterschiede im Antwortverhalten kennenzulernen, fördert das Verständnis für die Vielfalt und die Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen. Neben „Llama 3.3-70B“, „Mistral-7B“ steht auch die GPT-5-Reihe in „telli“ zur Verfügung, die sich insbesondere zur schnellen Verarbeitung komplexer Reasoning-Tasks und Problem-Analysen eignen. Die GPT-5-Modelle sind noch leistungsstärker als die Vorgängermodelle von OpenAI und sind resistenter gegenüber Halluzinationen.
Wer kann „telli“ nutzen?
Die Nutzung von „telli“ ist niedrigschwellig, praxisorientiert und flexibel. Schülerinnen und Schüler greifen über QR-Codes bzw. Links auf Lernszenarien oder Dialogpartner zu, die ihre Lehrkräfte erstellt haben. So können Schülerinnen und Schüler lernen, im begleiteten Einsatz kollaborativ mit KI zu arbeiten und Ergebnisse kritisch zu hinterfragen. Lehrkräfte können Textdokumente hochladen und damit direkt verarbeiten oder zusammenfassen lassen sowie KI-Assistenten individuell konfigurieren.
„telli“ kann von allen Lehrkräften sowie pädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften, die gemäß § 58 SchulG im Landesdienst oder Ersatzschuldienst beschäftigt sind und bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit mitwirken, für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht genutzt werden.
Datenschutz
- Die von den Nutzerinnen und Nutzern eingegebenen Daten (Prompts) werden nicht zum Training der an „telli“ angebundenen Sprachmodelle verwendet.
- Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte oder Hersteller.
- Alle Sprachmodelle werden ausschließlich in der EU DSGVO-konform betrieben.
- Die rechtssichere Nutzung von „telli“ erfolgt pseudonymisiert über den Vermittlungsdienst VIDIS.
Weitere Informationen, Materialien und Hilfen, wie z. B. eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anmeldung werden auf der Seite https://www.lernen-digital.nrw/zugang-zu-telli zur Verfügung gestellt.
Einschätzung des StGB NRW
Das Projekt „telli“ wird u.a. aus den Mitteln des sog. DigitalPakts finanziert und vom FWU, dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH umgesetzt. Das FWU ist das gemeinsame Medieninstitut der 16 Bundesländer und handelt in deren Auftrag.
Richtig ist aus Sicht des StGB NRW, dass die Nutzung digitaler Medien aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler nicht mehr wegzudenken ist. Auch die unterrichtskonforme Nutzung von KI wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Darauf müssen Schulen und Lehrkräfte vorbereitet sein.
Zugleich weist der StGB NRW jedoch fortlaufend darauf hin, dass zentrale Zuständigkeitsfragen gerade im Kontext der Schul-Digitalisierung zwischen kommunaler Ebene und Landesebene nach wie vor nicht geklärt sind. Eine Trennung zwischen „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegenheiten ist längst überholt und wird den aktuellen Herausforderungen nicht mehr ansatzweise gerecht. Der einzige realistische Ausweg aus den bestehenden unklaren Zuständigkeits- und in der Folge auch Finanzierungsfragen ist eine Neuordnung des Systems der Schulfinanzierung. Die Erstellung eines hierfür erforderlichen bildungsökonomischen Gutachtens ist durch die Landesregierung allerdings leider noch nicht beauftragt, sodass zweifelhaft ist, ob die Voraussetzungen für eine nachhaltige Neustrukturierung der Schulfinanzierung tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden können. Das bereits für die Sommerpause 2025 angekündigte juristische Gutachten ist den kommunalen Spitzenverbänden bislang nicht vorgelegt worden.