Mitteilung
Bundestag beschließt Gesetz: Ferienangebote von Sportvereinen können Ganztagsanspruch erfüllen
Das neue Gesetz vom 06. März 2026 stärkt die Rolle der Jugendarbeit in den Ferien: Angebote nach § 11 SGB VIII von öffentlichen Trägern oder anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe gelten künftig unmittelbar als rechtsanspruchserfüllend. Die Gesamtverantwortung für Planung und Organisation bleibt bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, etwa Kommunen.
Viele Sportvereine sind zum Beispiel als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt, entweder über eine direkte Anerkennung, die sich Vereine nach § 75 SGB VII eigenständig einholen können oder über eine mittelbare Anerkennung, wenn sich die Anerkennung über Landessportjugenden bzw. Landessportbünden auf die Mitgliedsvereine übertragen lässt. Sportvereinen, die Ferienangebote im Ganztag anbieten möchten und sich über ihren Status als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe unsicher sind, wird empfohlen, sich bei ihrer Landessportjugend oder ihrem Landessportbund beraten zu lassen.
Weitere Informationen: https://www.dsj.de/news/bundestag-besch ... -erfuellen