Mitteilung
Forderungen des Deutschen Kulturrates zum Investitionspaket des Bundes
- Kultur als integraler Bestandteil des Investitionspakets anerkennen.
- Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen in die kulturelle Infrastruktur sicherstellen.
- Private Eigentümer sollen ebenfalls gefördert werden, wenn sie sich zur kulturellen Nutzung zu günstigen Bedingungen verpflichten.
- Fachverbände sollen bei Antrags- und Vergabeverfahren einbezogen werden.
- Verfahren beschleunigen und digitalisieren, um Mängel zügig zu beheben.
- Auch technische Infrastruktur in Kultureinrichtungen muss gefördert werden.
- Sanierung und Umnutzung von Bestandsbauten soll Vorrang vor Neubauten haben – besonders bei denkmalgeschützten Objekten.
- In sensiblen Bereichen (z. B. Innenstädte, Denkmäler, geschützte Landschaften) soll baukulturelle Qualität gesichert werden.
Viele Kulturbauten sind in schlechtem baulichen Zustand und erfüllen Anforderungen wie Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder Nachhaltigkeit nicht mehr. Der Kulturrat fordert daher ein gemeinsames Vorgehen aller staatlichen Ebenen zur Sanierung und Modernisierung von Kultureinrichtungen.
Anmerkungen des DStGB und StGB NRW
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt grundsätzlich die Forderung des Kulturrates, Kultur als festen Bestandteil des Investitionspakets des Bundes zu verankern. Viele kommunale Kulturbauten sind sanierungsbedürftig und erfüllen heutige Anforderungen an Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Digitalisierung nicht mehr.
Kulturelle Einrichtungen sind zentrale Orte des gesellschaftlichen Lebens und der Daseinsvorsorge – besonders in ländlichen Räumen. Aus kommunaler Sicht sind praxisnahe Förderverfahren, langfristige Planungssicherheit und die Einbeziehung auch kleinerer Projekte entscheidend. Der Investitionsstau kann nur gemeinsam mit Bund und Ländern aufgelöst werden – Kultur muss dabei mitgedacht werden.Weitere Informationen sind unter folgendem Link: https://www.kulturrat.de/presse/pressem ... tieren-pm/ abrufbar.