Fortsetzung des Programms „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“

Link kopieren

  • Antragsberechtigt sind Institutionen aus deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, unabhängig von einer Förderung in der ersten Programmphase.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Unterstützung des Vorhabens durch die Politik und/oder die Verwaltung, belegt durch entsprechende Beschlüsse und öffentlichen Stellungnahmen.
  • Die verbindlichen Förderkriterien werden im Herbst 2026 veröffentlicht.
  • Der Antragsschluss für die Realisierungsphase ist am 12.02.2027 um 12:00 Uhr.
  • Der Projektstart ist für Juli 2027 vorgesehen, die Förderphase soll im Dezember 2030 enden.

Weitere Informationen finden sich hier.