Mitteilung
Honorar-Rechner für Künstlerinnen und Künstler
Was sind Honoraruntergrenzen?
Ab dem 01.01.2026 gelten bei Kulturförderung durch das Land NRW verpflichtende Mindesthonorare. Die in NRW eingeführten Honoraruntergrenzen basieren auf einer Empfehlung einer von der Kulturministerkonferenz einberufenen Expertenkommission, die einen ersten Entwurf für die Honorar-Matrix erstellt hat. NRW hat sich dazu entschlossen, die Matrix, die noch nicht mit konkreten Zahlen befüllt war, als Grundlage für die Einführung der Honoraruntergrenzen zu verwenden und für NRW weiterzuentwickeln. Dafür wurden zunächst Fachverbände aus der Kulturszene vom Land NRW aufgefordert, spartenspezifische Honoraruntergrenzen vorzulegen, um die im Rahmen der Kulturministerkonferenz entwickelte Honorarmatrix mit konkreten Zahlen zu füllen.
Im September 2024 wurden die vorgelegten Honoraruntergrenzen von einer vom Kulturministerium NRW eingesetzten, unabhängigen Kommission geprüft. Wichtig war hierbei, eine Vergleichbarkeit der Honoraruntergrenzen zu gewährleisten.
In der Matrix werden den Kunstsparten typische künstlerische Berufe mit förderfähigen Tätigkeiten zugeordnet. Dazu wird ein Basishonorar festgelegt. Darüber hinaus fließen die variablen Kriterien „Umfang der Tätigkeit“ und „Wirtschaftskraft des Veranstalters/ Auftraggebers bzw. geplante Veranstaltungsgröße“ in die Bildung der Honoraruntergrenze ein. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung bleibt unbenommen.
Weitere Informationen:
Informationen zu den Honoraruntergrenzen: hier
Informationen zum Honorarrechner: hier