Beschluss
Kommunen bei ABC-Klassen eng einbinden
Das Präsidium begrüßt grundsätzlich die Initiative der Landesregierung, insbesondere die sprachlichen Kompetenzen von Kindern zu verbessern.
Das Präsidium sieht Klärungsbedarf betreffend die Frage, wie die Einrichtung sogenannter ABC-Klassen in der gewählten Ausgestaltung die gewünschte Wirkung bei Kindern entfalten kann. Es fordert das Land deshalb dazu auf, mit den kommunalen Spitzenverbänden in Gespräche über die konzeptionelle Ausgestaltung einzutreten, um Kinder bestmöglich auf eine erfolgreiche Grundschulzeit vorzubereiten.
Für den Fall, dass die Landesregierung an dem Vorhaben unverändert festhalten sollte, fordert das Präsidium sie dazu auf, die Schulträger in die Entscheidung über den Ort der Vorkurse verbindlich einzubeziehen. Weiter wird die Landesregierung aufgefordert, die organisatorischen und finanziellen Belastungen für die Schulträger so gering wie möglich zu halten und zeitnah in Verhandlungen über ein Belastungsausgleichsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden einzutreten. Hierin müssen die für die Kommunen zu erwartenden Kosten umfassend und zielgenau abgebildet sowie diese Kosten anhand eines angemessenen Verteilmechanismus an die tatsächlich betroffenen Kommunen ausgeglichen werden.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 223. Sitzung am 26. Februar 2026 in Duisburg.