Statement
"Kommunen benötigen angemessenen Anteil aus dem Sondervermögen"
„Allein in Nordrhein-Westfalen haben wir einen kommunalen Investitionsrückstand von über 50 Milliarden Euro. Fast ein Drittel dieser Lücke ist in den Städten und Gemeinden auf Kita- und Schulgebäude zurückzuführen. Und dabei geht es nur um die Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung der Einrichtungen. Notwendige Investitionen zum Beispiel für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung oder die Energiewende sind darin noch nicht enthalten. Der Nachholbedarf ist also enorm und dringend. Wenn man sieht, dass die Kommunen in den letzten fünf Jahren mehr als Dreiviertel aller Investitionen in Nordrhein-Westfalen getragen haben, halten wir einen dem entsprechenden Anteil aus dem Sondervermögen für angebracht. Wir erwarten zudem, dass die Gelder unmittelbar, pauschal und möglichst unbürokratisch in den Kommunen ankommen, damit sie gezielt investieren können. Das betrifft nicht ausschließlich Kitas und Schulen, unter anderem auch Sportstätten, Kultureinrichtungen und Bäder müssen mitbetrachtet werden. Vor Ort weiß man ganz genau, wo die Probleme liegen und was getan werden muss, damit die Investitionen allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes können sowieso nur anteilig die ärgsten finanziellen Sorgen mit Blick auf den kommunalen Investitionsstau mildern. Keinesfalls wird dadurch die jahrelange strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden gelöst. Wir brauchen unbedingt eine grundlegende Richtungsänderung, sodass die Kommunen endlich eine auskömmliche finanzielle Grundausstattung erhalten und wieder handlungsfähig werden.“
Zum Artikel der Neuen Westfälischen vom 25. September 2025 (mit Bezahlschranke): https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_ ... erger.html