Mitteilung
Kultur-Schecks für starke Kultur im ländlichen Raum
Was wird gefördert?
- Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026.
- Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe zum Beispiel für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.
Antragsverfahren
- das Antragsverfahren soll bewusst einfach gehalten werden
- Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden.
Förderrichtlinie
- Die Förderrichtlinie mit allen Details zum Programm wird im Laufe des Juni auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft abrufbar sein.
Weitere Informationen: https://www.land.nrw/pressemitteilung/k ... ichen-raum