Landesprogramm „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“

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Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische Sportvereine, die a) als gemeinnützig anerkannt sind und deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken und b) Mitglied in einem Fachverband des Landessportbundes NRW sowie zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Durchführungszeitraum

Förderfähig sind Maßnahmen, die im Durchführungszeitraum vom 01.01.2026 bis einschließlich 31.12.2026 durchgeführt werden.

Antragsfrist

Die Anträge der Sportvereine können ab dem 09.02.2026 bis zum Ablauf des 31.05.2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen:

https://www.lsb.nrw/service/foerderunge ... -1000x1000