Neues Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“

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Die Bewahrung von alten Handschriften, Urkunden und Akten bedeutet, die kulturelle Erinnerung auch für kommende Generationen lebendig zu halten. Mit dem neuen Förderprogramm werden Strukturen geschaffen, um dieses Erbe zu schützen und zugänglich zu machen.

Bereits seit 2010 fördern Bund und Länder über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) Maßnahmen zum Erhalt von Originalen. Für das neue Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ wurden die bisherigen Förderlinien – die KEK-Modellprojekte und das BKM-Sonderprogramm – nun in einem modularen System zusammengeführt und erweitert. Dadurch wird der Zugang erleichtert und die Antragstellung deutlich unbürokratischer.

Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen zum Erhalt von Schriftgut wie die Notfallvorsorge zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Sammlungen, die mengenmäßige Schutzverpackung einmaliger Bestände sowie die Restaurierung herausragender Einzelobjekte. Möglich sind auch Forschungsprojekte, die innovative Methoden zum Originalerhalt entwickeln. Erstmals können auch Projekte zur Sicherung reiner Fotobestände gefördert werden – ein wichtiger Schritt, um die kulturelle Überlieferung in ihrer ganzen Breite zu erfassen.

Weitere Informationen sind zu finden unter: https://kulturstaatsminister.de